Monday, July 18, 2005

 

Amnesty International – Germany: Urgent Action

UA-Nr: UA-164/2005-1
AI-Index: MDE 13/0034/2005
Datum: 14.07.2005

GESUNDHEITSZUSTA
Amnesty International – Germany: Urgent Action

UA-Nr: UA-164/2005-1
AI-Index: MDE 13/0034/2005
Datum: 14.07.2005

GESUNDHEITSZUSTAND / HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT / SORGE UM SICHERHEIT

Weitere Informationen zu UA 164/05 (MDE 13/025/2005, 14. Juni 2005)
Iran: Akbar Ganji, 45-jähriger Journalist
Der Journalist Akbar Ganji befindet sich aus Protest gegen die trotz fachärztlicher Empfehlung vorenthaltene medizinische Versorgung seines chronischen Asthmaleidens seit 33 Tagen im Hungerstreik. amnesty international betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen seiner regierungskritischen Äußerungen inhaftiert worden ist.
Am 30. Mai 2005 wurde ihm eine einwöchige Haftverschonung aus medizinischen Gründen gewährt. Laut einer Erklärung des stellvertretenden Leiters der Teheraner Justizbehörden konnte die Haftverschonung verlängert werden, sofern sie von einem Facharzt befürwortet wurde. Akbar Ganji wurde von einem Spezialisten untersucht, der bestätigte, dass der Patient eine längere fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses benötigte und teilte dies den Justizbehörden unter Vorlage eines medizinischen Attests mit. Am 7. Juni 2005 stellte ein Justizsprecher die Verlängerung der Haftverschonung auf ärztliches Anraten hin in Aussicht, aber der oberste Staatsanwalt von Teheran ordnete am selben Tag die erneute Inhaftierung von Akbar Ganji an. Dies erfolgte dem Vernehmen nach als Konsequenz auf Interviews, die Akbar Ganji bei seiner Freilassung gegeben hatte.
Am 11. Juni 2005 wurde Akbar Ganji in das Evin-Gefängnis zurückgebracht, ohne dass er die empfohlene fachärztliche Behandlung erhalten hatte. Man soll ihn dort sogleich in Einzelhaft genommen haben, und Besuche wurden ihm verwehrt. Um seine Freilassung zu erreichen, ist er in einen Hungerstreik getreten und wiegt nur noch 55 Kilogramm. Angaben zufolge trinkt er täglich nur zwei bis drei Gläser Wasser und isst ein paar Stücke Zucker. Es wird berichtet, dass sich sein Gesundheitszustand ernsthaft verschlechtert hat.
Seiner Frau, Massoumeh Shafii, wurde am 1. Juli 2005 ein Besuch gewährt, und sie gab an, dass er in den Trakt des Gefängnisses verlegt worden war, in dem er Kontakt zu anderen Gefangenen und Besuchsmöglichkeiten hatte. Seine Frau erhielt am 11. Juli 2005 erneut die Möglichkeit, ihn zu besuchen und berichtete, dass er sehr schwach und extrem blass war und zudem Schwierigkeiten beim Sprechen hatte. Laut Angaben seiner Frau befindet er sich in schlechter körperlicher, aber sehr guter psychischer Verfassung. Akbar Ganjis Anwältin, Shirin Ebadi, sah in zuletzt kurz am 3. Juli 2005. Er weigerte sich mit ihr zu sprechen, weil der Besuch offensichtlich auf Anweisung des obersten Staatsanwalts von Teheran überwacht wurde. Nach Einschätzung seiner Anwältin, die ihn etwa eine Minute gesehen hat, war er sehr geschwächt und hatte stark an Gewicht verloren, befand sich aber in guter psychischer Verfassung.
Pressemitteilungen zufolge folgten Hunderte Demonstranten einem Aufruf von 400 Intellektuellen und fanden sich am 12. Juli 2005 vor der Teheraner Universität ein, um die Freilassung von politischen Gefangenen, wie auch Akbar Ganji, zu fordern. Mehrere Demonstranten wurden Berichten zufolge von der Polizei geschlagen und festgenommen. In einer Erklärung vom 13. Juli 2005 gab Staatspräsident Mohammad Khatami an, dass jeder Mensch nach einer gewissen Zeit der Inhaftierung das Recht hat, Antrag auf bedingte Haftentlassung zu stellen. Daher könnte Akbar Ganji bei der obersten Justizautorität einen solchen Antrag stellen. Berichten zufolge fügte Präsident Khatami hinzu, dass er die Gelegenheit nutzen wolle, Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi zu bitten, eine Haftverschonung Akbar Ganjis zur fachärztlichen Behandlung seines Asthmaleidens zu erwirken. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Justizbehörden.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
• sich um die Gesundheit von Akbar Ganji besorgt zeigen, dem die erforderliche fachärztliche Behandlung seines Asthmaleidens offenbar verwehrt wird und der an den Folgen seines Hungerstreiks leidet;
• beanstanden, dass Akbar Ganji am 11. Juni 2005 in das Evin-Gefängnis zurückgebracht wurde, obwohl Fachärzte eine Verlängerung seiner Haftverschonung zum Zweck der erforderlichen medizinischen Versorgung empfohlen hatten;
• darauf dringen, dass Akbar Ganji umgehend Zugang zu der erforderlichen fachärztlichen Behandlung im Einklang mit §291 der iranischen Strafprozessordnung gewährt wird, der eine medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses vorsieht;
• verlangen, dass er umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie erhält und vertrauliche Gespräche mit seiner Rechtsanwältin im Einklang mit Absatz 8 der UN-Grundprinzipien die Rolle der Rechtsanwälte betreffend führen kann;
• die Behörden auffordern, die Praxis der Einzelhaft abzuschaffen, wie es die Empfehlungen der UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Inhaftierung vorsehen, die nach ihrem Besuch des Landes 2003 angemerkt hatte, dass eine „Haft in der Haft“ per se willkürlich und daher einzustellen sei;
• die sofortige und bedingungslose Freilassung von Akbar Ganji fordern, der ein gewaltloser politischer Gefangener ist, welcher sich allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet.
APPELLE AN:
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN (Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 98) 21 649 5880 ("For the attention of the Office of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)
E-Mail: info@wilayah.org („For the attention of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)
His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr, Tehran, IRAN (oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: irjpr@iranjudiciary.org („Please forward to HE Ayatollah Shahroudi“)
KOPIEN AN:
Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami, Imam Khomeini Avenue, Tehran, IRAN (Parlamentssprecher) - Telefax: (00 98) 21-646 1746
Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Seyed Shamseddin Khareghani
Podbielski Allee 65-67, 14195 Berlin
Telefax: 030-8435 3535 - E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. August 2005 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Persian, Arabic or your own language:
- expressing concern for the health of Akbar Ganji, who has reportedly been denied medical treatment required for chronic asthma and who is also suffering from the effects of a hunger strike;
- expressing concern that Akbar Ganji was returned to prison on 11 June, despite the reported instructions of medical specialists that his medical leave be extended so that he could receive necessary medical treatment;
- urging the authorities to grant Akbar Ganji immediate access to the specialist medical treatment that he requires, as provided for by article 291 of Iran’s Code of Criminal Procedure, which allows courts to order that inmates receive medical treatment outside prison;
- calling for Akbar Ganji to be granted regular access to his family and confidential meetings with his lawyer as provided by paragraph 8 of the UN Basic Principles on the Role of Lawyers;
- urging the authorities to end the practice of solitary confinement, in line with the recommendations made by the UN Working Group on Arbitrary Detention following its visit to Iran in February 2003;
- calling for Akbar Ganji to be released immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, arrested solely for the peaceful _expression of his beliefs.

ND / HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT / SORGE UM SICHERHEIT

Weitere Informationen zu UA 164/05 (MDE 13/025/2005, 14. Juni 2005)
Iran: Akbar Ganji, 45-jähriger Journalist
Der Journalist Akbar Ganji befindet sich aus Protest gegen die trotz fachärztlicher Empfehlung vorenthaltene medizinische Versorgung seines chronischen Asthmaleidens seit 33 Tagen im Hungerstreik. amnesty international betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen seiner regierungskritischen Äußerungen inhaftiert worden ist.
Am 30. Mai 2005 wurde ihm eine einwöchige Haftverschonung aus medizinischen Gründen gewährt. Laut einer Erklärung des stellvertretenden Leiters der Teheraner Justizbehörden konnte die Haftverschonung verlängert werden, sofern sie von einem Facharzt befürwortet wurde. Akbar Ganji wurde von einem Spezialisten untersucht, der bestätigte, dass der Patient eine längere fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses benötigte und teilte dies den Justizbehörden unter Vorlage eines medizinischen Attests mit. Am 7. Juni 2005 stellte ein Justizsprecher die Verlängerung der Haftverschonung auf ärztliches Anraten hin in Aussicht, aber der oberste Staatsanwalt von Teheran ordnete am selben Tag die erneute Inhaftierung von Akbar Ganji an. Dies erfolgte dem Vernehmen nach als Konsequenz auf Interviews, die Akbar Ganji bei seiner Freilassung gegeben hatte.
Am 11. Juni 2005 wurde Akbar Ganji in das Evin-Gefängnis zurückgebracht, ohne dass er die empfohlene fachärztliche Behandlung erhalten hatte. Man soll ihn dort sogleich in Einzelhaft genommen haben, und Besuche wurden ihm verwehrt. Um seine Freilassung zu erreichen, ist er in einen Hungerstreik getreten und wiegt nur noch 55 Kilogramm. Angaben zufolge trinkt er täglich nur zwei bis drei Gläser Wasser und isst ein paar Stücke Zucker. Es wird berichtet, dass sich sein Gesundheitszustand ernsthaft verschlechtert hat.
Seiner Frau, Massoumeh Shafii, wurde am 1. Juli 2005 ein Besuch gewährt, und sie gab an, dass er in den Trakt des Gefängnisses verlegt worden war, in dem er Kontakt zu anderen Gefangenen und Besuchsmöglichkeiten hatte. Seine Frau erhielt am 11. Juli 2005 erneut die Möglichkeit, ihn zu besuchen und berichtete, dass er sehr schwach und extrem blass war und zudem Schwierigkeiten beim Sprechen hatte. Laut Angaben seiner Frau befindet er sich in schlechter körperlicher, aber sehr guter psychischer Verfassung. Akbar Ganjis Anwältin, Shirin Ebadi, sah in zuletzt kurz am 3. Juli 2005. Er weigerte sich mit ihr zu sprechen, weil der Besuch offensichtlich auf Anweisung des obersten Staatsanwalts von Teheran überwacht wurde. Nach Einschätzung seiner Anwältin, die ihn etwa eine Minute gesehen hat, war er sehr geschwächt und hatte stark an Gewicht verloren, befand sich aber in guter psychischer Verfassung.
Pressemitteilungen zufolge folgten Hunderte Demonstranten einem Aufruf von 400 Intellektuellen und fanden sich am 12. Juli 2005 vor der Teheraner Universität ein, um die Freilassung von politischen Gefangenen, wie auch Akbar Ganji, zu fordern. Mehrere Demonstranten wurden Berichten zufolge von der Polizei geschlagen und festgenommen. In einer Erklärung vom 13. Juli 2005 gab Staatspräsident Mohammad Khatami an, dass jeder Mensch nach einer gewissen Zeit der Inhaftierung das Recht hat, Antrag auf bedingte Haftentlassung zu stellen. Daher könnte Akbar Ganji bei der obersten Justizautorität einen solchen Antrag stellen. Berichten zufolge fügte Präsident Khatami hinzu, dass er die Gelegenheit nutzen wolle, Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi zu bitten, eine Haftverschonung Akbar Ganjis zur fachärztlichen Behandlung seines Asthmaleidens zu erwirken. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Justizbehörden.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
• sich um die Gesundheit von Akbar Ganji besorgt zeigen, dem die erforderliche fachärztliche Behandlung seines Asthmaleidens offenbar verwehrt wird und der an den Folgen seines Hungerstreiks leidet;
• beanstanden, dass Akbar Ganji am 11. Juni 2005 in das Evin-Gefängnis zurückgebracht wurde, obwohl Fachärzte eine Verlängerung seiner Haftverschonung zum Zweck der erforderlichen medizinischen Versorgung empfohlen hatten;
• darauf dringen, dass Akbar Ganji umgehend Zugang zu der erforderlichen fachärztlichen Behandlung im Einklang mit §291 der iranischen Strafprozessordnung gewährt wird, der eine medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses vorsieht;
• verlangen, dass er umgehend regelmäßigen Zugang zu seiner Familie erhält und vertrauliche Gespräche mit seiner Rechtsanwältin im Einklang mit Absatz 8 der UN-Grundprinzipien die Rolle der Rechtsanwälte betreffend führen kann;
• die Behörden auffordern, die Praxis der Einzelhaft abzuschaffen, wie es die Empfehlungen der UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Inhaftierung vorsehen, die nach ihrem Besuch des Landes 2003 angemerkt hatte, dass eine „Haft in der Haft“ per se willkürlich und daher einzustellen sei;
• die sofortige und bedingungslose Freilassung von Akbar Ganji fordern, der ein gewaltloser politischer Gefangener ist, welcher sich allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet.
APPELLE AN:
His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN (Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 98) 21 649 5880 ("For the attention of the Office of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)
E-Mail: info@wilayah.org („For the attention of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)
His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr, Tehran, IRAN (oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: irjpr@iranjudiciary.org („Please forward to HE Ayatollah Shahroudi“)
KOPIEN AN:
Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami, Imam Khomeini Avenue, Tehran, IRAN (Parlamentssprecher) - Telefax: (00 98) 21-646 1746
Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Seyed Shamseddin Khareghani
Podbielski Allee 65-67, 14195 Berlin
Telefax: 030-8435 3535 - E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. August 2005 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Persian, Arabic or your own language:
- expressing concern for the health of Akbar Ganji, who has reportedly been denied medical treatment required for chronic asthma and who is also suffering from the effects of a hunger strike;
- expressing concern that Akbar Ganji was returned to prison on 11 June, despite the reported instructions of medical specialists that his medical leave be extended so that he could receive necessary medical treatment;
- urging the authorities to grant Akbar Ganji immediate access to the specialist medical treatment that he requires, as provided for by article 291 of Iran’s Code of Criminal Procedure, which allows courts to order that inmates receive medical treatment outside prison;
- calling for Akbar Ganji to be granted regular access to his family and confidential meetings with his lawyer as provided by paragraph 8 of the UN Basic Principles on the Role of Lawyers;
- urging the authorities to end the practice of solitary confinement, in line with the recommendations made by the UN Working Group on Arbitrary Detention following its visit to Iran in February 2003;
- calling for Akbar Ganji to be released immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, arrested solely for the peaceful _expression of his beliefs.

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